Neubau

Achtung: Die Förderprogramme können sich in Art und Höhe ändern. Keine Gewähr auf Vollständigkeit und Gültigkeit.

KFW FÖRDERPROGRAMM 153 – KREDIT „ENERGIEEFFIZIENT BAUEN“

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt für den Bau oder Kauf eines neuen Effizienzhauses einen zinsgünstigen Kredit, der mit unserer Unterstützung vor Beginn der Maßnahme über die eigene Hausbank beantragt wird.

Unter Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gibt es zusätzlich einen Tilgungszuschuss, der nach Umsetzung der Baumaßnahme auf das Darlehenskonto gutgeschrieben wird.

Die Höhe dieses Tilgungszuschusses variiert je nach erreichtem Effizienzhaus-standard zwischen 5% (KfW55) und 15% (KfW40-Plus) und der beanspruchten Kreditsumme (bis zu 100.000 EUR für jede Wohneinheit).

ACHTUNG:

  • Antragstellung immer vor Beginn der Maßnahme
  • durch einen von der dena (Deutsche Energieagentur) zugelassenen Energie-effizienz-Experten

KFW FÖRDERPROGRAMM 431 – ZUSCHUSS „BAUBEGLEITUNG“

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt für Neubauvorhaben von Effizienzhäusern vor und während der Baumaßnahme einen Zuschuss für die Planungsleistungen und Begleitung durch einen zugelassenen und unabhängigen Experten für Energieeffizienz („Energieberater“).
Hierbei übernimmt die KfW 50% der Leistungen, bis max. 4.000 EUR Zuschuss pro Vorhaben.

ACHTUNG:

  • Antragstellung und Genehmigung immer vor Beginn der Maßnahme
  • nur in Kombination mit dem Förderprogramm 153
  • Zuschussbeträge unter 300 EUR nicht möglich

Weitere Info’s unter www.kfw.de

KFW FÖRDERPROGRAMM 433 – ZUSCHUSS „BRENNSTOFFZELLE“

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gewährt für den Einbau einer Brennstoffzelle im Wohnungsneubau einen tatsächlichen Zuschuss, der mit unserer Unterstützung vor Beginn der Maßnahme beantragt wird.

Unter Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gibt es einen Zuschuss, der nach Abschluss und Prüfung des Einbaus nach spätestens 6 Wochen auf das Bankkonto vom Antragsteller bzw. Hauseigentümer gutgeschrieben wird.

Die Höhe dieses Zuschusses beträgt 40% der förderfähigen Kosten und ist von der elektrischen Leistung des eingebauten Brennstoffzellensystems abhängig. Je nach Leistungsklasse liegt der Zuschussbetrag zwischen 7.050 EUR und 28.200 EUR.

ACHTUNG:

– auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
– unabhängig von der Anzahl der Wohneinheiten
– Antragstellung und Genehmigung immer vor Beginn der Maßnahme

– durch einen von der dena (Deutsche Energieagentur) zugelassenen Energie- effizienz-Experten

BAFA – ZUSCHUSS „HEIZEN MIT ERNEUERBAREN ENERGIEN“

In diesem Förderprogramm der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkon-trolle (BAFA) werden im Neubau Heizungsanlagen gefördert, die besonders effizient sind und auf Basis von erneuerbaren bzw. regenerativen Energie-systemen umweltschonend heizen.

Gefördert werden:

– Biomasseanlagen:
Installation von Pelletöfen, Hackschnitzelöfen, Kombinationskessel und Scheitholzvergaserkessel mit Brennwertnutzung oder Partikelabscheidung

– Solarthermie:
Installation von großen Solarkollektoranlagen

  • zur Warmwasserbereitung und Raumheizung und deren Kombination
  • zur Solaren Kälteerzeugung
  • zur Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz

– Wärmepumpen
Installation von Wärmepumpen mit hohen Jahresarbeitszahlen oder verbesserter Systemeffizienz auf Basis von Luft, Wasser oder Erde

  •  zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • nur zur Raumheizung, wenn Warmwasserbereitung zum wesentlichen Teil durch andere erneuerbaren Energie erfolgt
  • zur Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze

Nicht förderfähig sind Wärmepumpen,

  • die die erzeugte Wärme direkt an die Luft übertragen
  • die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen.

Zuschusshöhen:
Da die Zuschussbeträge sehr unterschiedlich ausfallen, ist im Vorfeld immer eine genaue Betrachtung der vorliegenden Situation notwendig.

Die Antragstellung erfolgt immer vor Beginn der Maßnahme.
Weitere Info’s unter www.bafa.de

EnEV-BERECHNUNG MIT ENERGIEAUSWEIS

 

Ein EnEV-Nachweis ist erforderlich, wenn Sie für ihren Neubau keinen Förderkredit der KfW in Anspruch nehmen wollen und nur die gesetzliche Grundlage (Energieeinsparverordnung „EnEV“) erfüllen möchten.

In dieser EnEV-Berechnung sind folgende Nachweise enthalten: – Nachweis über Einhaltung der EnEV
– Nachweis EEWärmeG
– Energieausweis mit 10 Jahre Gültigkeit

– Bauteilnachweis
– Nachweis der Erforderlichkeit einer lüftungstechnischen Maßnahme – Sommerlicher Wärmeschutz

Eine energetische Baubegleitung während der Baumaßnahme zur Qualitätssicherung oder die Durchführung eines Luftdichtheitstest „Blower- Door“ kann auf Anfrage gerne angeboten werden.

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