Sanierung

Für die energetische Sanierung von Wohngebäuden gibt es je nach Förderanstalt entweder einen tatsächlichen Zuschuss von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder einen pauschalen Zuschussbetrag von der Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Höhe der Zuschussbeträge richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme und wird nach Umsetzung der Maßnahme gutgeschrieben.

Für die energetische Sanierung von Wohngebäuden gibt es von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Die maximale Höhe der Kreditsumme sowie die Höhe des Tilgungszuschusses richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme und wird nach Umsetzung der Maßnahme auf das Kreditkonto gutgeschrieben.

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